Corona-Neuregelungen in Ländern
Corona und Gottesdienste: Das Alte ist das Neue an Weihnachten
Hessen und Rheinland-Pfalz haben Ende November ihr Infektionsschutzgesetz aktualisiert. Angesichts der Überarbeitung der Corona-Regelungen erinnert der Krisenstab der hessen-nassauischen Kirche daran, dass sich dadurch aber keine Veränderungen in der Praxis der Gemeindearbeit ergeben.
Corona-Infos aus dem Oktober gelten weiter
Bereits im Oktober hatte der Krisenstab mit Blick auf die anstehende Advents- und Weihnachtszeit informiert und klargestellt, dass das Alte in Coronafragen das Neue ist. Es gibt nach wie vor keine staatlichen Richtlinien mehr für die Kirchen. Bund und Länder stellen demnach den Schutz vor einer Ansteckung weiter in die Verantwortung jedes und jeder Einzelnen. Achtung: Anders sieht es an kirchlichen Arbeitsplätzen aus. Hier gelten weitgehend die aus dem staatlichen Arbeitsschutz bekannten Regelungen wie Mindestabstände am Arbeitsplatz.
Bewusst keine generellen Empfehlungen mehr
Auch von Seiten des Krisenstabs erschien es deshalb sinnvoll, keine generellen Empfehlungen für die Arbeit in den Gemeinden und Gottesdiensten mehr auszusprechen. Folgerichtig, so informierte der Krisenstab, müssen Kirchengemeinden, Dekanate und kirchliche Einrichtungen bis auf Weiteres keine Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Ansteckungen in Gottesdiensten mehr vorsehen.
Schutzmaske freiwillig zur Sicherheit tragen
Nach wie vor bestehe gleichzeitig die Möglichkeit, bei Gottesdiensten oder sonstigen Veranstaltungen in Gemeinden um das freiwillige Tragen einer Maske zu bitten. Denn es gelte, dass Corona „natürlich nicht vorbei ist“. Die „teilweisen Langzeitfolgen der Erkrankung machen deutlich, dass wir nach wie vor achtsam mit der Situation umgehen sollten“, heißt es in dem Schreiben weiter. Der Krisenstab behalte sich auch vor, bei Änderungen der Pandemie-Lage aktuell zu informieren.“. Das Schreiben vom Oktober schließt mit dem Wunsch: „Gottes Schutz und Segen möge Sie in diesen wechselvollen Zeiten begleiten.“