Sexualisierte Gewalt
Ein Jahr Anerkennungskommission der EKHN
Vor einem Jahr hat die Anerkennungskommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist von der Kirchenleitung der EKHN berufen worden, um die Verantwortung der Kirche für erlittene sexualisierte Gewalt im Raum der EKHN und ihrer Diakonie durch Anerkennungsleistungen zum Ausdruck zu bringen.
Die Kommission, deren Mitglieder fundierte berufliche Kenntnisse im Bereich sexualisierter Gewalt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen haben, arbeitet frei von Weisungen der Kirche. Ihr gehören derzeit eine Juristin, eine Pädagogin, eine ärztliche Traumatherapeutin und ein Supervisor an. Durch die Zuerkennung von Leistungen soll das – durch sexualisierte Gewalt unter dem Dach der Kirche – erlittene Unrecht anerkannt werden.
Bislang einzigartig ist, dass jeder/jedem Betroffenen ein Sockelbetrag in Höhe von 20.000 Euro für das systemische Versagen der Kirche gewährt wird. Darüber hinaus richtet sich der Anerkennungsbetrag in Anlehnung an die Schmerzensgeldtabelle nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung u.a. der Schwere und Dauer sowie der Folgen des erlittenen Unrechts.
Neben dem Sockelbetrag wurden bisher Zahlungen in einer Größenordnung von 1.000 Euro bis 110.000 Euro zugesprochen. Bislang sind 16 Anträge auf Anerkennungsleistungen bei der Geschäftsstelle eingegangen; 13 sind positiv beschieden worden. In den übrigen Fällen besteht noch Aufklärungsbedarf.
In vielen Fällen wurde das Angebot eines persönlichen Gespräches wahrgenommen. Dieses Vorgehen wird von der Anerkennungskommission ausdrücklich befürwortet und findet bei den Betroffenen positive Resonanz. Sie können sich von einem Betroffenenvertreter und/oder einer Vertrauensperson begleiten lassen.
Die Kommission arbeitet betroffenenorientiert und legt Leistungen fest. Voraussetzung ist, dass die Darlegung der sexualisierten Gewalt plausibel ist und Ansprüche gegen die verantwortliche Person nicht mehr durchgesetzt werden können oder dies nicht zumutbar ist. Als plausibel gilt eine Schilderung, wenn sie objektiven Tatsachen nicht widerspricht und bei Würdigung aller Umstände eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ihre Richtigkeit spricht.
Wir wollen Betroffene ermutigen sich zu melden, damit erlittenes Unrecht anerkannt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ekhn.de/ueber-uns/null-toleranz-bei-gewalt/anerkennungskommission.html,
ebenso findet sich auf dieser Homepage ein Informationsflyer.