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Sexualisierte Gewalt

Ein Jahr neuformierte EKHN-Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt

Gewaltpräventionsgesetz

Im Gewaltpräventionsgesetz sind grundlegende Ziele, Vorgehensweisen und Maßnahmen festgehalten

Vor einem Jahr hat die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sich neu formiert.

Seit einem Jahr arbeitet die neuformierte Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gemeinsam, um Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Fällen von Gewalt – insbesondere von Sexualisierter Gewalt – sicherzustellen.

In der Fachstelle wurden Kompetenzen unterschiedlicher Professionen (Jura, Theologie, Pädagogik, Geschichte sowie Sozialwissenschaften) und Positionen in der Kirchenverwaltung zusammengefasst und personell verstärkt, so dass ein Team gebildet wurde, das für die verschiedenen Aufgabenfelder spezifische Kenntnisse besitzt, aber zugleich vernetzt arbeitet. Ganz entscheidend dabei ist die Einbindung der Perspektive Betroffener: Mit einem Betroffenenvertreter, der sowohl in alle Abläufe der Fälle eingebunden ist, aber auch eine Gruppe Betroffener dabei unterstützt, sich auszutauschen und ihre Erfahrungen einzubringen.

Mit der Diakonie Hessen wurde eine Kooperation gebildet, die es allen, die konkrete Fälle melden wollen, Fragen haben oder über Verdachtsmomente informieren möchten, ermöglicht, passende Ansprechpartner:innen zu finden. Über die Kontaktmöglichkeiten, insbesondere auch über die Möglichkeit, erst einmal vertraulich zu sprechen, informieren Faltblätter, diverse Informationsmaterialien und die ausführlichen Webseiten unter www.ekhn.de/ueber-uns/null-toleranz-bei-gewalt.html. Prävention sämtlicher Formen von Gewalt ist das vorrangige Ziel. Der Wille nicht wegzusehen, sondern schnell und Situationsgerecht zu intervenieren, falls es doch zu Vorfällen kommt, ist das andere Ziel.

Die Aufarbeitung aller Fälle, auch derjenigen, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegen, wird ebenfalls angestrebt, selbst wenn diese häufig schwer zu recherchieren und in ihrer ganzen Tragweite zu erfassen sind. Betroffene werden in diesen Abläufen eingebunden und informiert. Konkrete Leistungen wie Therapiekosten o.ä. werden übernommen. Außerdem entscheidet seit letztem Jahr die unabhängige Anerkennungskommission der EKHN über finanzielle Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in Fällen, die heute nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. 

Mit allen Maßnahmen und Ansprechpersonen verfolgt die EKHN die Absicht, gerechte und unterstützende Lösungen anzubieten, die den Betroffenen dabei hilft, mit den erlittenen Traumata umzugehen. Ihre Heilungsprozesse sollen gestärkt und unterstützt werden, auch wenn jedem in der EKHN bewusst ist, dass die Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen nicht wiedergutgemacht werden können.

Mehr zum Thema: www.ekhn.de/ueber-uns/null-toleranz-bei-gewalt.html.


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