Kollektenplan
Jetzt um Aufnahme in den Kollektenplan 2025/2026 bewerben!
Alle zwei Jahre bereitet das Referat Seelsorge und Beratung/Koordinationsstelle Kirchengemeinden und Dekanate zusammen mit der Arbeitsgruppe Kollekten der Kirchensynode jeweils für die nächsten zwei Jahre die Kollektenpläne zur Beschlussfassung durch Kirchenleitung und Synode vor.
30 Kollekten pro Jahr können von der Kirchensynode ausgewählt und als volle oder anteilige Kollekten vergeben werden. Die Aufnahme in den Kollektenplan setzt grundsätzlich eine Bewerbung voraus. Auch seit Jahren fest bzw. regelmäßig berücksichtigte Kollektenempfängerinnen und Kollektenempfänger müssen sich wiederum um die Aufnahme in den Kollektenplan schriftlich bewerben. Hierzu ergeht an die bisher berücksichtigten Kollektenempfängerinnen und Kokllektenempfänger eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung.
Für den Kollektenplan 2025/2026 können sich insbesondere auch bisher nicht berücksichtigte Kollektenempfängerinnen und Kollektenempfänger, Initiativen und Projekte bewerben.
Bewerbungsberechtigt sind Kirchengemeinden, Dekanate, gesamtkirchliche Einrichtungen sowie kirchliche bzw. diakonische Gruppen, Träger, Vereine, Initiativen und Projekte
Bitte beachten Sie den Bewerbungsschluss am 19. Mai 2023.