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Synodaler Weg

Katholische Kirche: Segnung gleichgeschlechtlicher Paare soll möglich werden

Regenbogenflagge

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Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare soll nach dem Willen des Reformdialogs Synodaler Weg bald auch in der katholischen Kirche möglich werden. Damit sollen Segensfeiern aus der katholischen Grauzone geholt werden. Gleichzeitig wird Widerstand der Weltkirche erwartet. In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sind Segnungen seit 2002 offiziell möglich.

Die Delegierten des katholischen Reformdialogs Synodaler Weg haben sich für die Einführung von offiziellen Segensfeiern für homosexuelle Paare ausgesprochen. Der Reformantrag wurde am Freitag (10. März 2023) bei der fünften und vorerst letzten Synodalversammlung in Frankfurt am Main mit 176 von 202 Stimmen angenommen, darunter auch die Voten von 38 katholischen Bischöfen. Das entsprach einer Zustimmung von über 92 Prozent.

Handreichung für Segnungen wird erarbeitet 

Dazu soll jetzt eine Handreichung für die Praxis von Segnungen Gleichgeschlechtlicher entwickelt werden. Die ersten Segnungen sollen dann möglich sein. Für 2026 ist eine erste Evaluation vorgesehen. Nach Angaben der katholischen Kirche können Bischöfe die Einführung von Segnungen für ihre Bistümer individuell beschließen. Rom habe hier keine Entscheidungskompetenz. Delegierte der Tagung gehen dennoch von erheblichen Spannungen zur katholischen Weltkirche aus. Der Vatikan hatte noch 2021 bekräftigt, dass die Kirche keine Vollmacht habe, gleichgeschlechtliche Paare den Segen zuzusprechen. In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sind Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare dagegen bereits seit 2002 offiziell möglich. 2013 wurde die Segnung in Hessen-Nassau zudem mit der Trauung gleichgestellt.   

Synodaler Weg gibt Empfehlung für Segensfeiern 

Bei der Tagung des katholischen Synodalen Wegs war der Text zur Segnung allerdings nur in einer abgeschwächten Form zur Abstimmung gestellt worden. Ursprünglich hatte er die direkte Forderung enthalten, Segensfeiern sofort einzuführen. Der nun verabschiedete Text des katholischen Gremiums enthält lediglich die Empfehlung, dies zu tun. Profitieren könnten auch wiederverheiratete geschiedene Paare. Sowohl nicht-heterosexuelle Paare als auch wiederverheiratete Paare können nach geltender katholischer Lehre nicht kirchlich heiraten. Die Teilnehmerin Mirjam Gräve nannte den Text ein Kompromisspapier. Sie hatte in der Aussprache zu dem Antrag die Versammlung aufgerufen, Segensfeiern aus der Grauzone herauszuholen. 

Auch Frauen sollen Messfeiern halten dürfen 

Die katholische Synodalversammlung hat zudem für einen Reformtext gestimmt, der Frauen die Predigterlaubnis für katholische Messfeiern geben soll. Nach langer Debatte und einem kurzfristigen Sonderantrag der Bischöfe stimmten letztlich gut 90 Prozent der 209 Delegierten, darunter auch zwei Drittel der Bischöfe für die Annahme. Für die Verabschiedung eines Textes ist eine doppelte Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Sowohl zwei Drittel der Delegierten, als auch zwei Drittel der anwesenden Bischöfe müssen zustimmen.

Katholischer Reformprozess soll fortgesetzt werden

Die gemeinsamen Beratungen von katholischen Bischöfen und Laien sollen auch in Zukunft trotz einer Ablehnung aus dem Vatikan fortgesetzt werden. Eine Mehrheit der Delegierten hatte sich bereits im September für ein Zwischengremium ausgesprochen, das ein dauerhaftes synodales Gremium, den Synodalen Rat, vorbereiten soll. Der Synodale Ausschuss könnte voraussichtlich im Herbst erstmals tagen.

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