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„Wir müssen den Blick für das langfristige Wirken von Kirche schärfen“

Kirchenverwaltung informierte rund um das Thema Kirchensteuer

Waren zufrieden mit der lebhaften Diskussions- und Fragerunde zum Thema „Die Kirchensteuer – Bedeutung, Entwicklung und Verwendung“ in der evangelischen Peterskirche in Stadecken: (v.l.) Dekan Olliver Zobel, die Pfarrerin der Kirchengemeinde Stadecken-Elsheim, Anita Nowak-Neubert, und Oberkirchenrätin Almut Schönthal

Eine lebhafte Diskussions- und Fragerunde löste ein Vortrag von Oberkirchenrätin Almut Schönthal zum Thema „Die Kirchensteuer – Bedeutung, Entwicklung und Verwendung“ in der evangelische Peterskirche in Stadecken aus. Die Leiterin des Referats „Haushalt und Controlling“ der Kirchenverwaltung der EKHN konnte kompetent und gleichsam aus erster Hand die vielen Fragen ihrer Zuhörerschaft beantworten.

Eine lebhafte Diskussions- und Fragerunde löst einen Vortrag von Oberkirchenrätin Almut Schönthal zum Thema „Die Kirchensteuer – Bedeutung, Entwicklung und Verwendung“ in der evangelischen Peterskirche in Stadecken aus. Die Leiterin des Referats „Haushalt und Controlling“ der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) konnte kompetent und gleichsam aus erster Hand die vielen Fragen ihrer Zuhörerschaft beantworten. U. a. zeigte sie auf, wie sich der Haushalt, über den das Kirchenparlament der EKHN entscheiden kann, zusammensetzt. 2023 umfasste dieser Haushalt 671 Mio. Euro. Rund 80 Prozent dieser Summe, ebenfalls 527 Mio. Euro, gehen auf Kirchensteuer-Einnahmen zurück. Von diesem Geld werden die Kirchliche Arbeit in den Gemeinden, die Versorgungsleistungen für die Pfarrer:innen, die kirchlichen Handlungsfelder, wie z. B. die Seelsorge, die EKHN-Zentren wie das Zentrum Verkündigung und die kirchliche Leitung und Verwaltung finanziert.

Wohin fließt das Geld?

Interessant war es, konkret zu hören, dass viele Kirchenmitglieder gar keine Kirchensteuer zahlen müssen, dann z.B., wenn ihr Brutto-Gehalt bei Steuerklasse III unter 2174 Euro liegt. Und selbst wenn ein Elternteil zweier Kinder ein Brutto-Einkommen von 5000 Euro verzeichnet, muss er monatlich nur 20,41 Euro Kirchensteuer abführen. Rentner zahlen in der Regel keine Kirchensteuer – es sei denn, sie verfügen neben ihrer Rente über weitere Einkünfte und sind so einkommenssteuerpflichtig. Was diese Kirchensteuer-Zahlung Gutes tut, das konnte Almut Schönthal anhand einer anschaulichen Grafik erläutern, die aufzeigte, wohin die Kirchensteuer geht. So werden von 10 Euro Kirchensteuer z. B. 3,30 Euro in die Lebensbegleitung vor Ort und in die Gottesdienste der Gemeinden investiert, weiter 1,20 Euro für Kinder, Jugend und Familie, 1,30 Euro in den Gebäudeunterhalt, 0,70 Euro in Diakonie und gesellschaftlichen Zusammenhalt und 0 ,90 Euro in Bildung und Erziehung.

Blick auf das langfristige Wirken von Kirche

Die Teilnehmenden der Veranstaltung konnten sich gleich vor Ort diese Grafik als Information mitnehmen und außerdem auch zahlreiche Fragen an die EKHN-Finanzexpertin Schönthal richten.Also z. B., ob Kirche ihre Rücklagen, die sie vor allem für die Ruhestandsversorgung der Pfarrer:innen macht, auch unter ethischen Gesichtspunkten anlegt, konnte Almut Schönthal mit einem klaren „Ja“ bestätigen. Im Laufe der Diskussion kam auch das Thema auf, wie Kirche auf die heutzutage gern gestellte Frage von Kirchensteuerzahler:innen: „Was habe ich denn davon?“ reagieren kann. Der Dekan des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim, Pfarrer Olliver Zobel, betonte als Mitorganisator der Veranstaltung, dass diese gesamtgesellschaftliche Haltung, zu der auch die Zurückdrängung der Religion in den privaten Bereich gehörte, zu kurz greife: „Denn es geht hier nicht nur darum, dass wir mehr Mitglieder brauchen, damit wir uns besser fühlen, wir brauchen sie auch, damit Religion ihre Aufgabe der Solidarität mit den im gesellschaftlichen Abseits stehenden, den sozialen Schwächeren und Älteren, erfüllen kann. Wir müssen den Blick auf das langfristige Wirken von Kirche schärfen“


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